1. Allgemeines - Geltungsbereich

 
1.1
Unsere allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen - im folgenden: Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegen-stehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
 
1.2
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
 
1.3
Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.
 
1.4
Dem Vertrag mit dem Besteller liegt ausschließlich das bundesdeutsche Recht - sowohl das materielle Recht (insbesondere Bürgerliches Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch) sowie Prozessrecht (insbesondere Zivilprozessordnung) zugrunde. Die Geltung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen vom 17. 7. 1973 sowie das UN-Kaufrechtsübereinkommen vom 1. 1. 1991 (CISG) wird ausdrücklich abgedungen.

2. Angebot - Angebotsunterlagen


 
2.1
lst die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 4 Wochen nach Zugang annehmen. Sind die Vertragspartner aus den EU-Ländern, sind sie bei Annahme unseres Angebotes verpflichtet, uns ihre Umsatzsteuer- Identifikationsnummer mitzuteilen, sonst sind unsere
 
2.2
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte
 
2.3
Unsere Angebote sind bis zur Annahme durch den Besteller freibleibend und jederzeit widerruflich.

3. Preise - Zahlungsbedingungen


 
3.1
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise "ab Werk", ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.
 
3.2
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
 
3.3
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Basiszins pro Jahr zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir einen Skontoabzug in Höhe von 2 % vom Rechnungsbetrag, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
 
3.4
Frachtaufwendungen, die von der VTS Koop Schiefer GmbH & Co.Thüringen KG Unterloquitz aufgebracht werden, sind nicht skontierfähig.

4. Lieferzeit


 
4.1
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
 
4.2
Setzt uns der Besteller, nachdem wir bereits in Lieferverzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist von mindestens 3 Wochen mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruhte.
 
4.3
Die vorstehende Haftungsbegrenzung (Ziffer 4.2) gilt nicht, sofern ausdrücklich und schriftlich ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde; gleiches gilt dann, wenn der Besteller wegen des von uns zu vertretenden Verzuges geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
 
4.4
Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
 
4.5
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
 
4.6
Störungen im Betrieb, Warenmangel und Ausstand begrenzen die Lieferpflicht oder heben sie auf.

5. Gefahrenübergang


 
5.1
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung "ab Werk" vereinbart.
 
5.2
Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.
 
5.3
Übernehmen wir vereinbarungsgemäß den Transport der bestellten Ware und treten dabei Behinderungen oder Verzögerungen auf, so entstehen dem Besteller bei Lieferverzögerungen keine Schadensersatzansprüche, es sei denn, dass uns oder unseren Erfüllungsgehilfen der Vorwurf vorsätzlichen Fehlverhaltens oder grober Fahrlässigkeit trifft.
 
5.4
Der Transport erfolgt grundsätzlich - auch wenn er gemäß Vereinbarung von uns übernommen wird - auf Rechnung und Gefahr des Käufers ohne Garantie für Bruch und Transportverluste. Bei Anlieferung ist dafür zu sorgen, dass die Anfahrt zum Bestimmungsort (Baustelle, Lager) ordnungsgemäß befestigt ist, insbesondere mit Lastzügen bis zu 40 t zulässigem Gesamtgewicht und bis zu 18,5 m Gesamtlänge problemlos angefahren werden kann und ein dem Liefergut angemessener Lagerplatz zur Verfügung steht. Mehrkosten, die auf die Nichteinhaltung dieser Bestimmung zurückzuführen sind, gehen ebenfalls zu Lasten des Bestellers.

6. Gütevorschriften - Mängelgewährleistung


 
6.1
Für Qualität, Farbe und alle sonstigen Eigenschaften gelten die Materialproben als Durchschnittsmuster. Die bei Naturstein vorkommenden natürlichen Einlagerungen (Adern, Flecke und Farbschwankungen) berechtigen nicht zu Beanstandungen. Als zulässige Abweichungen von Qualitätsmerkmalen gelten die jeweiligen firmenspezifischen Produktinformationen.
 
6.2
Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Dies setzt also insbesondere voraus, dass Rügen eventueller Mängel oder Fehlmengen innerhalb von 10 Tagen nach Auslieferung oder Anlieferung der Ware eingehend bei uns schriftlich geltend gemacht werden.
Es muss ausreichend Gelegenheit sein, die beanstandete Ware zu besichtigen bzw. zu begutachten. Nicht oder nicht mehr vollständig vorhandene Ware schließt jeden Reklamationsanspruch aus. Reklamationsansprüche berechtigen den Käufer nicht, Zahlungen zurückzuhalten.
 
6.3
Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung öder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht
wurde.
 
6.4
Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
 
6.5
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Besteller.
 
6.6
Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruhte. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 II BGB geltend macht.
 
6.7
Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf die Deckungssumme unserer Produkthaftpflicht-Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Besteller auf Verlangen Einblick in unseren Versicherungsschein zu gewähren.
 
6.8
Verhau und handelsüblicher Bruch können bis zu 8 % nicht beanstandet werden.

7. Warenrücknahme


 
Warenrücknahmen sind ausgeschlossen. Im Ausnahmefall, der von uns schriftlich bestätigt werden muss, werden mindestens 20 % Bearbeitungsgebühr ( Wiedereinlagerungsgebühr) auf den Warenwert
erhoben.

8. Haftung


 
8.1
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 6.5 bis 6.7 ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen.
 
8.2
Die Regelung gemäß vorstehender Ziffer 8.1 gilt nicht für Ansprüche gemäß §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
 
8.3
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9. Eigentumsvorbehalt


 
9.1
Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen unseren Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert unsere Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
 
9.2
Die Ware bleibt unser Eigentum, Verarbeitung oder Montage erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
 
9.3
Unser Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sowie die Vereinbarung von Abtretungsverboten sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf, der Verarbeitung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt in vollem Umfang an uns ab. Unsere sämtlichen Eigentumsvorbehaltsrechte (einfacher, erweiterter, verlängerter und Kontokorrentvorbehalt) erlöschen auch dann nicht, wenn von uns stammende Ware von einem anderen Käufer erworben wird, solange dieser die Ware nicht bei uns bezahlt hat. Dies gilt insbesondere für den Verkauf im Rahmen verbundener Unternehmen. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
 
9.4
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
 
9.5
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche unseres Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit
nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrage.
 
9.6
Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
 
9.7
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergewöhnlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall, also für diese Kosten.
 
9.8
Der Besteller tritt uns auch die Forderung zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
 
9.9
Der Besteller ist nicht berechtigt, Forderungen unsererseits mit an ihn abgetretenen Forderungen von Dritten gleich welcher Art zu verrechnen oder abzutreten . (Verrechnungs- und Abtretungsverbot)

10. Gerichtsstand - Erfüllungsort


 
10.1
Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.
 
10.2
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz - Unterloquitz/Thüringen - Erfüllungsort.

Weitere Informationen erhalten Sie unter Download bzw. persönlich unter Kontakt.

Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

 
Download AGB (pdf, 77k)